Die Geschichte des Berufsbildes des Versicherungsmaklers
Der Ursprung des Versicherungsmaklerwesens fällt zusammen mit dem Abschluss der ersten Versicherungsverträge. Im 14. Jahrhundert traten Versicherungsmakler erstmals auf und zwar an den Seehandelsplätzen Mittel- und Oberitaliens. Sie leisteten Hilfe bei dem Entwurf komplizierter Seeversicherungspolicen. Noch im selben Jahrhundert breitete sich das Versicherungsmaklerwesen von dort zu den wichtigsten Handelszentren der Niederlande aus und gelang schließlich im 16. Jahrhundert über Spanien und Portugal nach England als auch nach Deutschland.
In den Ursprüngen des Maklerwesens durften nur beeidigte Makler für Ihre Mandanten tätig werden. Aus dem Jahre 1567 stammt der älteste Beleg für die Pflicht zur Leistung eines Eides, der die Amtswürde eines Maklers unterstreichen sollte.
Der älteste in Deutschland bekannte und von einem Versicherungsmakler vermittelte Versicherungsvertrag datierte aus dem Jahre 1590.
Nach der Hamburgischen Mäklerordnung von 1642 durften nur “…gute, tüchtige Personen zu geschworenen Mäklern angenommen werden…”. Als Pflichten in der Mäklerordnung wurden Grundsätze wie Verschwiegenheit, Treue, Aufrichtigkeit und dergleichen manifestiert.
Spuren der Existenz des Versicherungsmaklerwesens finden sich sodann in der Hamburgischen Makler-verordnung von 1654, in der Versicherungsmakler erstmals gesetzlich als Makler in “Assecurants” genannt wurden.
In den folgenden Jahrhunderten wurden verschiedene Maklerordnungen und deren Ergänzungen, Eide und Pflichtbestimmungen festgelegt.
Eine bedeutende Wende ergab sich mit Inkrafttreten des “Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches” im Jahre 1861 und durch das 1871 ergangene “Gesetz, betreffs Aufhebung des Institutes der beeidigten Makler…”. Es beseitigte das Monopol des beeidigten Maklertums. Von da an trat ein einfacher Gewerbeschein an die Stelle der Vereidigung.
Erst in den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Versicherungsmakler wieder verschärft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Mai 2007 wurde die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen in Deutschland erlaubnis- und registrierungspflichtig. Es gelten für die Makler seitdem strengere Auflagen und auch eine gesetzlich festgeschriebene Mindestqualifikation.